Verwaltung


Sie sind auf der Suche nach einer Hausverwaltung für Ihre Immobilie?

Da die Hausverwaltung in den letzten Jahren immer komplexer geworden ist, möchten wir, dass unsere Kunden durch individuelle und persönliche Beratung gekoppelt mit Flexibilität und Kundennähe, zufrieden sind.
Durch die ständige Weiterbildung und unserem umfassenden Service, ist es unser Ziel, den Wert Ihrer Immobilie nicht nur zu erhalten, sondern zu steigern.
Im Rahmen der Hausverwaltung führen wir für Sie die Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz sowie die Mieterverwaltung durch.

Mieterverwaltung

Die Miet- und Gewerbeverwaltung stellt einen sehr komplexen Bereich der Immobilienverwaltung dar. Die Betreuung dieser Objekte ist je nach Größe und Umfang der Anlagen sehr zeitintensiv.

Da die Miet- und Gewerbeverwaltung nicht wie die Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz gesetzlichen Vorschriften unterliegt, ist diese Art der Verwaltung vollkommen frei vereinbar.

Im Rahmen einer Mietverwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten steht bei uns immer im Vordergrund, dass Ihr Objekt im vollem Umfange und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit verwaltet wird.

Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Die Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz richtet sich insbesondere nach den unabdingbaren, in §27 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben.

Im Rahmen einer Verwaltung nach dem Wohnungseigentums-gesetz von Wohn- und Teileigentum steht bei uns im Vordergrund, dass das Objekt im vollem Umfange und zur Zufriedenheit der Eigentümer verwaltet wird.

Sondereigentum

Die Verwaltung von Sondereigentum kommt der Mietshausverwaltung nahe. Mit dem kleinen Unterschied, dass es sich meist um die Verwaltung einzelnen Wohnung (Sonder- oder Teileigentum) oder manchmal auch mehrerer Wohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.

Wir bieten die Verwaltung Ihres Sondereigentums auch unabhängig von der Beauftragung mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an.

Dies beinhaltet je nach vertraglicher Gestaltung die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung von Sondereigentum nebst dazugehöriger Sondernutzungsrechte gehört.